Alles erlegte Rot- und Damwild, einschließlich Fallwild, ist innerhalb von 24 Stunden dem zuständigen Spartenleiter oder dem Vorsitzenden der HWHG Wahrenholz zu melden (siehe Abschussmeldebogen).
Bei einem erlegten Hirsch gilt:
Dem Spartenleiter (oder bei dessen Verhinderung einem weiteren Vorstandsmitglied) ist unverzüglich nach der Erlegung die Möglichkeit zu geben, den Hirsch im ganzem Körper zu begutachten. Ein Foto reicht nicht. Eine Begutachtung ist notwendig weil ggf. über eine Sperre der jeweiligen Klasse entschieden werden muss.
Der Vorstand entscheidet über die Abschussanrechnung in jedem Einzelfall.
Download Abschuss-Meldebogen (stand 2026):
