• INFO Schreiben 1 – Jagdjahr 2022/23

    Abschusspläne Rot- und Damwild

    Hinweise zur Bejagung

    Sehr geehrte Mitglieder,
    Liebe Jägerinnen und Jäger,

    unsere geplante Mitgliederversammlung musste leider erneut Corona bedingt ausfallen, so dass die Jagdbehörde Landkreis Gifhorn nach Beratung im Jagdbeirat die Abschusspläne für Rot- und Damwild in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt hat. Dies entsprach auch dem Vorschlag den der Vorstand in der Mitgliederversammlung zur Abstimmung gebracht hätte.
    Zusätzlich erhalten Sie die Hinweise zur Bejagung von Rot- und Damwild in 2022-23.

    Alles erlegte Rot- und Damwild (incl. Fallwild) ist innerhalb von 24 Std an die Spartenleiter bzw. den Vorsitzenden zu melden!

    Bitte beachten:

    Den Spartenleitern – bei Abwesenheit einem Vorstandsmitglied – ist die Möglichkeit zur Begutachtung mit ganzem Körper zu geben, weil ggf. über eine Sperre der jeweiligen Klasse entschieden werden muss.

    Der Vorstand wünscht Ihnen eine erlebnisreiche und erfolgreiche Jagdzeit.

    Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

    Hans-Heinrich Lührs, Vorsitzender

    Abschussplan Rotwild:

    (aktuelle Version)

    *Grundsatz:
    -bei freier Wahl, sollte das schwächere vor dem stärkeren Stück erlegt werden
    -Pflicht ist, sichtbar krankes Wild zu erlegen
    *Mindest – Freigabe für alle Reviere je Pachtperiode (min. 9 Jahre)
    -1 Hirsch der Klasse I oder II sowie 2 Hirsche der Klasse III
    -für Kernreviere Zuteilung anhand der Wildfläche
    -aber: pro Jahr nur 1 Hirsch Kl. I und je 500ha Wildfläche 1 Hirsch Kl. III
    *Jedes Revier hat jedes Jahr eine Grundfreigabe von 2 Stück Kahlwild.
    *Kernreviere haben eine Freigabe von 2 Stück Kahlwild/100 ha Wildfläche
    *Randreviere: Die Mitgliederversammlung hat am 25.03.2015 beschlossen, dass für alle „Randreviere“ (als Gruppe) in jeder Altersklasse 1 Hirsch reserviert ist.


    Sperrzeiten

    Abschussplan Damwild:

    • Grundsatz:
      • bei freier Wahl, sollte das schwächere vor dem stärkeren Stück erlegt werden
      • Pflicht ist, sichtbar krankes Wild zu erlegen
    • Mindest – Freigabe für alle Reviere je Pachtperiode (min. 9 Jahre)
      • 1 Hirsch der Klasse I oder II
      • sowie 2 Hirsche der Klasse III
      • für Kernreviere Zuteilung anhand der Wildfläche


    *Jedes Revier hat jedes Jahr eine Grundfreigabe von 2 Stück Kahlwild.
    *Kernreviere haben eine Freigabe von 2 Stck Kahlwild je 100ha Wildfläche.
    *Randreviere: Die Mitgliederversammlung hat am 25.03.2015 beschlossen, dass für alle „Randreviere“ (als Gruppe) in jeder Altersklasse 1 Hirsch reserviert ist.
    *Sperrzeiten:
    -Die genannten Reviere sind für die jeweilige Klasse gesperrt.