• INFO Schreiben 1 – Jagdjahr 2023/24

    Sehr geehrte Mitglieder, Liebe Jägerinnen und Jäger

    nach 3 Jahren Corona Pause konnten wir in der letzten Woche wieder in Präsenz tagen und die Angelegenheiten der Hegegemeinschaft besprechen.

    Neben den Vorstandswahlen war die erstmalige Beratung des 3 jährigen Abschussplans wichtigster Tagesordnungspunkt. Der Vorschlag der HHG wurde vom Jagdbeirat bestätigt. Für die praktische Umsetzung wurde beschlossen, dass wir jedes Jahr 1/3 freigeben. Diese Zahlen sind hier aufgeführt.

    Alles erlegte Rot- und Damwild (incl. Fallwild) ist innerhalb von 24 Std an die Spartenleiter bzw. den Vorsitzenden zu melden!

    Bitte beachten:

    Den Spartenleitern – bei Abwesenheit einem Vorstandsmitglied –  ist die Möglichkeit zur Begutachtung mit ganzem Körper zu geben, weil ggf. über eine Sperre der jeweiligen Klasse entschieden werden muss.

    Der Vorstand wünscht Ihnen eine erlebnisreiche und erfolgreiche Jagdzeit.

    Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

    Hans-Heinrich Lührs, Vorsitzender

    Abschussplan Rotwild:

    • Grundsatz:
      • bei freier Wahl, sollte das schwächere vor dem stärkeren Stück erlegt werden
      • Pflicht ist, sichtbar krankes Wild zu erlegen
    • Mindest – Freigabe für alle Reviere je Pachtperiode (min. 9 Jahre)
      • 1 Hirsch der Klasse I oder II sowie 2 Hirsche der Klasse III
      • für Kernreviere Zuteilung anhand der Wildfläche
      • aber: pro Jahr nur 1 Hirsch Kl. I und je 500ha Wildfläche 1 Hirsch Kl. III
    • Jedes Revier hat jedes Jahr eine Grundfreigabe von 2 Stück Kahlwild.
    • Kernreviere haben eine Freigabe von 2 Stück Kahlwild/100 ha Wildfläche
    • Randreviere: Die Mitgliederversammlung hat am 25.03.2015 beschlossen, dass für alle „Randreviere“ (als Gruppe) in jeder Altersklasse 1 Hirsch reserviert ist.

    Sperrzeiten:

    Abschussplan Damwild:

    • Grundsatz:
      • bei freier Wahl, sollte das schwächere vor dem stärkeren Stück erlegt werden
      • Pflicht ist, sichtbar krankes Wild zu erlegen
    • Mindest – Freigabe für alle Reviere je Pachtperiode (min. 9 Jahre)
      • 1 Hirsch der Klasse I oder II
      • sowie 2 Hirsche der Klasse III
      • für Kernreviere Zuteilung anhand der Wildfläche
    • Jedes Revier hat jedes Jahr eine Grundfreigabe von 2 Stück Kahlwild.
    • Kernreviere haben eine Freigabe von 2 Stck Kahlwild je 100ha Wildfläche.
    • Randreviere: Die Mitgliederversammlung hat am 25.03.2015 beschlossen, dass für alle „Randreviere“
    • (als Gruppe) in jeder Altersklasse 1 Hirsch reserviert ist.
    • Sperrzeiten:

    Die genannten Reviere sind für die jeweilige Klasse gesperrt